Wenn Dachflächen erschöpft sind, sind Freiflächen die nächste produktive Reserve, sofern Genehmigungslage und Flächenverfügbarkeit passen.

Ein Landwirt aus dem Hildesheimer Umland verwaltet zusätzlich zu seinem Hauptbetrieb sechs Hektar Konversionsfläche entlang einer ehemaligen Bahntrasse zwischen Lehrte und Hämelerwald. Die Fläche eignet sich nicht für intensive Ackernutzung, der Bodenwert ist gering, der Verkauf an einen Solarinvestor wurde mehrfach angefragt. Vor der Unterschrift will der Eigentümer wissen, ob sich eine eigene Freiflächenanlage als langfristige Einnahmequelle besser eignet als ein Verkauf oder eine Verpachtung. Wir nehmen diese Frage als typischen Ausgangspunkt für unsere Freiflächen-Projektierung.
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entsteht selten aus einer technischen Einzelfrage und fast immer aus einem zusammenhängenden Projektierungsprozess. Die zentralen Hebel sind das Baurecht, die Netzverfügbarkeit, das Vergütungs- oder Vermarktungsmodell und die Flächensicherung über Pacht oder Eigentum. Jeder dieser Hebel kann ein Projekt zum Scheitern bringen, und keiner lässt sich aus einer reinen Datenraumprüfung schlüssig beantworten.
Wir arbeiten in der Region Hannover und Hildesheim eng mit den kommunalen Planungsämtern und mit der niedersächsischen NLG zusammen, weil die Baurechtsschaffung für eine Freiflächenanlage in den meisten Fällen ein Bebauungsplanverfahren mit Konzentrationswirkung erfordert. Dieser Prozess dauert je nach Gemeinde zwischen 12 und 24 Monaten und ist der zeitkritische Pfad jeder Projektierung.
Das EEG unterscheidet bei Freiflächenanlagen zwischen privilegierten und nicht privilegierten Flächen. Privilegierte Flächen, etwa entlang von Autobahnen, Schienenwegen, auf Konversions- oder versiegelten Flächen, können ohne Ausschreibungsteilnahme die feste Einspeisevergütung oder die anzulegende Direktvermarktung in Anspruch nehmen. Nicht privilegierte Flächen müssen sich an den jährlichen Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur beteiligen, mit einem konkurrenzgetriebenen Höchstwert.
Für die spätere Wirtschaftlichkeit ist die Vermarktungsoption entscheidend. Anlagen über 1 MWp sind mit der EEG-Direktvermarktung oder mit einem PPA zu kombinieren. Die Wahl zwischen beiden Wegen hängt vom Risikoappetit der Projektgesellschaft, der gewünschten Vertragslaufzeit und der Verfügbarkeit eines bonitätsstarken Stromabnehmers ab.
Seit der EEG-Novelle 2023 sind Agri-PV-Anlagen ein eigenständiger Förderpfad mit besonderen Anforderungen an die Doppelnutzung der Fläche. In Niedersachsen werden vor allem hochaufgeständerte Agri-PV-Anlagen über Sonderkulturen wie Beerenobst, Spargel oder Weidewirtschaft diskutiert. Die Mehrkosten der Aufständerung liegen je nach Konstruktion bei 25 bis 40 Prozent gegenüber einer Standard-Freiflächenanlage, dafür bleibt die landwirtschaftliche Nutzung weitgehend erhalten.
Eine weitere Sonderform sind Floating-PV-Anlagen auf wasserführenden Flächen, etwa stillgelegten Baggerseen. Diese kommen in der Region Hannover bislang punktuell vor und unterliegen wasserrechtlichen Genehmigungen, die den Genehmigungsprozess deutlich komplexer machen. Wir prüfen die Eignung in Einzelfällen, raten in der Mehrzahl der Projekte aber zur Standard-Freiflächenanlage auf gesicherter Pachtfläche, weil die Risikobilanz dort besser dokumentierbar ist.
Sie erhalten ein Freiflächen-Projektkonzept mit Flächenanalyse, baurechtlicher Erstprüfung, einem Netzanschluss-Vorprüfung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber, einer Wirtschaftlichkeitsbandbreite über zwanzig Betriebsjahre und einem Phasenplan über Pachtsicherung, Bebauungsplanverfahren, Anschlussantrag, Inbetriebnahme und Vermarktung. Die Pachtsicherung bereiten wir mit musterhaften Vertragsbausteinen vor, die in der niedersächsischen Praxis akzeptiert sind und die typischen Pachtdauern von 25 bis 30 Jahren abbilden.
Wenn die Erstprüfung ergibt, dass ein Flächenstandort sich nicht für eine Freiflächenanlage eignet, sagen wir das auch offen. Eine ungeeignete Fläche kostet in der Projektierung viel Geld und viel Zeit, und ein klares Nein nach acht Wochen ist wertvoller als ein vorsichtiges Vielleicht nach acht Monaten.
Vorläufige Potenzialeinschätzung. Keine technische Planung, kein verbindliches Angebot und keine Rechtsberatung.
Boden-montierte PV-Anlagen auf ungenutzten Industrieflächen, Konversionsflächen oder landwirtschaftlichen Randzonen.