Statiknachweis
Nachweis durch einen Tragwerksplaner, dass die Dachstatik die zusätzliche Last einer PV-Anlage trägt, Pflichtbestandteil jedes Genehmigungsverfahrens.
Nachweis durch einen Tragwerksplaner, dass die Dachstatik die zusätzliche Last einer PV-Anlage trägt, Pflichtbestandteil jedes Genehmigungsverfahrens.
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Der Statiknachweis ist die Bestätigung eines unabhängigen Tragwerksplaners, dass die geplante PV-Anlage die zulässige Dachlast nicht überschreitet. Er ist Pflichtbestandteil jedes Genehmigungsverfahrens, wird vor dem Bauvertrag eingeholt und kann bei nicht tragfähigen Dächern die Umsetzung des Projekts fundamental verändern.
Ein Eigentümer einer 1980er-Industriehalle in der Region Hannover plant eine 400-kWp-Aufdach-Anlage. Die Bauakte liegt im Archiv, die Originalstatik dazu ebenfalls. Bevor irgendein Vertrag mit einem Anlagenlieferanten unterschrieben wird, muss eine Frage geklärt sein: trägt das Bestandsdach die zusätzliche Last aus Modulen, Unterkonstruktion, Schnee- und Windlasten? Die Antwort liefert kein Modulhersteller und kein Anlagenbauer. Sie liefert ein unabhängiger Tragwerksplaner, und sein Stempel ist verbindlich.
Wir bei SONEYA verstehen den Statiknachweis als Pflichtbestandteil jedes Genehmigungsverfahrens für Gewerbe-PV. Er klärt verbindlich, ob die geplante Anlage in der vorgesehenen Größe statisch umsetzbar ist, ob Anpassungen nötig sind oder ob das Projekt in andere Bahnen gelenkt werden muss. Ohne Statiknachweis läuft kein Anschlussbegehren beim Netzbetreiber, keine Baugenehmigung und kein finaler Liefervertrag.
Geprüft werden die zusätzliche Last der Module, der Unterkonstruktion (Schienen, Klemmen, Ballast bei Flachdach-Systemen), des Wechselrichter-Standorts auf dem Dach und der Kabeltrassen. Bei flachen Industriedächern kommen Schnee-, Wind- und Sog-Lasten dazu, jeweils nach den relevanten Lastnormen. Das Ergebnis ist ein gestempeltes Dokument, das die maximale realisierbare Anlagengröße verbindlich festlegt.
Die Reihenfolge im Projektplan zählt. Wir lösen die Statikprüfung sehr früh aus, idealerweise parallel zum Anschlussbegehren beim Netzbetreiber. Wer den Statiknachweis erst nach Vertragsunterschrift mit dem Anlagenlieferanten einholt, riskiert Vertragsstrafen oder eine teure Umplanung.
Drei Größen wandern in die Statikprüfung: das Eigengewicht der Module mit Unterkonstruktion (typisch 18 bis 25 Kilogramm pro Quadratmeter inklusive Halterung), die Schneelast nach Schneelastzone des Standorts (Niedersachsen liegt überwiegend in den Zonen 1 und 2), und die Windlast inklusive Sog-Effekt an den Dachrändern. Bei Flachdächern kommt der Ballast hinzu, mit dem das Aufständerungs-System gehalten wird.
Bei Schrägdach-Industriehallen ist die Geometrie meist klar; bei Flachdächern und Sandwich-Dächern sind die Lastverteilung und die Punktlasten an den Stützen die kritischen Größen. Wir liefern dem Tragwerksplaner das vollständige Modul-Layout, damit die Last realistisch und nicht pauschal berechnet wird.
Bei Neubauten lässt sich die PV-Last als Auslegungs-Last in das Tragwerk hineinrechnen; die Mehrkosten sind im Vergleich zu einer Nachrüstung gering. Bei Bestandsbauten ist die Frage offener: Trägt das Bestandsdach die zusätzliche Last, oder muss umgeplant werden? Bei älteren Industriehallen sind die Bestandszeichnungen oft unvollständig oder die statischen Reserven knapper, als die Marketing-Folien der Anlagenlieferanten suggerieren.
Sandwich-Dächer aus den 1970er bis 1990er Jahren sind ein häufiger Sonderfall. Sie wirken oft tragfähig, haben aber Punktlast-Grenzen, die mit Standard-Aufständerungs-Systemen schnell erreicht werden. Hier rechnet sich oft eine angepasste Aufständerung mit Lastverteilung statt einer Komplett-Sanierung des Daches.
Drei Pfade stehen offen, wenn der Statiknachweis die geplante Anlagengröße nicht freigibt. Erste Variante ist die Reduzierung der Anlagengröße auf den statisch tragfähigen Bereich; das schmälert den Ertrag, lässt das Projekt aber laufen. Zweite Variante ist die Umplanung der Unterkonstruktion mit besserer Lastverteilung auf die Trägerpunkte des Daches. Dritte Variante ist die Ertüchtigung der Bestandsstatik, etwa über zusätzliche Trägerpunkte oder Verstärkungen.
Welche Variante wirtschaftlich am besten passt, rechnen wir in der Wirtschaftlichkeitsberechnung projektspezifisch durch. Die Statik-Ertüchtigung wirkt teurer, kann aber die wirtschaftlich beste Variante sein, wenn die ursprünglich geplante Anlagengröße die Eigenverbrauchsquote signifikant treibt.
Aussagen von Anlagenlieferanten, Modulherstellern oder Solateuren zur Statik sind in der Regel nicht verbindlich, selbst wenn sie technisch fundiert wirken. Verbindlichkeit liefert ausschließlich der unabhängige Tragwerksplaner mit Stempel. Die Genehmigungsbehörde verlangt diesen Nachweis als Bestandteil der Bauunterlagen; ohne ihn läuft das Verfahren nicht.
Wir koordinieren mit dem Tragwerksplaner des Kunden oder vermitteln einen passenden Partner, stellen die Antragsunterlagen zusammen, bereiten die Bestandsaufnahme bei lückenhaften Bauakten vor und führen die Korrespondenz mit der Genehmigungsbehörde. Den vollen Leistungsumfang beschreiben wir in der Statik & Genehmigung-Leistung. Verbindliche Statik-Aussagen liefert der Tragwerksplaner; wir liefern die Vorarbeit, die diese Aussage schnell und sauber möglich macht.
Vorläufige Potenzialeinschätzung. Keine technische Planung, kein verbindliches Angebot und keine Rechtsberatung.
Ein unabhängiger Tragwerksplaner prüft die zusätzliche Last der Module, der Unterkonstruktion, des Wechselrichter-Standorts und der Kabeltrassen gegen die statisch zulässige Belastung des Daches. Bei flachen Industriedächern fließen außerdem Schnee-, Wind- und Sog-Lasten ein. Das Ergebnis ist ein verbindliches Dokument mit Stempel.
Bauakte, Statikbericht des Bestandsgebäudes, technische Datenblätter der vorgesehenen Module, Layout der geplanten Modulflächen und Standort des Wechselrichters. Bei älteren Hallen sind oft Bestandszeichnungen unvollständig; in solchen Fällen kommt eine Bestandsaufnahme dazu. Wir koordinieren mit dem Tragwerksplaner und stellen das Paket projektspezifisch zusammen.
Typische Kostenrahmen für Statiknachweise im Gewerbe liegen zwischen 1.500 und 4.500 Euro, abhängig von Hallengröße, Dachkomplexität und Vollständigkeit der Bestandsunterlagen. Die Kosten sind Teil der Wirtschaftlichkeitsberechnung; wir kalkulieren projektspezifisch und legen die Spannweite offen.
Wenn die Statik nicht reicht, gibt es drei Wege: Anlagengröße reduzieren (weniger Module, geringere Last), Unterkonstruktion umplanen (z.B. Lastverteilung auf Trägerpunkte) oder Statik des Bestandsgebäudes ertüchtigen. Welcher Weg wirtschaftlich passt, entscheidet sich erst nach der ersten Statikprüfung. In Einzelfällen muss das Projekt umgeplant werden; diese Erkenntnis fließt in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein.
Vier bis zehn Wochen, abhängig von Tragwerksplaner-Auslastung, Komplexität des Daches und Vollständigkeit der Bestandsunterlagen. Wir lösen die Statikprüfung sehr früh in der Projektplanung aus, parallel zum Anschlussbegehren beim Netzbetreiber. So vermeiden wir spätere Verzögerungen, die das gesamte Projekt um Monate verschieben können.
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