Regulatorik

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Bundesgesetz, das Einspeisevergütungen, Direktvermarktungspflichten und technische Anforderungen für PV-Anlagen in Deutschland regelt.

Gilt seit 2000, mehrfach novelliert, weiterhin in Veränderung.
Bestimmt Vergütung und Pflichten je nach Anlagengröße.
Aktuelle Fassung muss projektspezifisch geprüft werden.
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Ein Geschäftsführer in der Region Hannover bekommt vom Netzbetreiber das Einspeisemanagement-Profil seiner geplanten PV-Anlage zugestellt. Im Bescheid stehen Verweise auf Paragrafen des EEG, eine Pflicht zur Direktvermarktung und eine technische Anforderung zur Fernsteuerbarkeit. Aus dem Excel-Modell, das die Anlage als reine Volleinspeisung gerechnet hatte, wird damit ein anderes Geschäftsmodell.

Wir bei SONEYA verstehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz als den regulatorischen Rahmen, der über die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Gewerbe-PV mitentscheidet. Es regelt seit 2000 Einspeisevergütungen, Direktvermarktungspflichten, technische Anforderungen und Bedingungen für die Netzanbindung. Es wird regelmäßig novelliert; jede Novelle verändert Sätze, Schwellen und Pflichten. Wir prüfen für Sie projektspezifisch, welcher Rechtsstand zum geplanten Inbetriebnahmedatum gilt.

Größe entscheidet, welche Regeln greifen

Die wichtigste Strukturlinie im EEG ist die Anlagengröße. Anlagen bis 10 kWp sind eher kleiner Eigenheim-Bereich; im Gewerbe spielt diese Klasse selten eine Rolle. Anlagen bis 100 kWp arbeiten typischerweise in Mischmodellen aus Eigenverbrauch und Volleinspeisung mit fester EEG-Vergütung. Ab 100 kWp ändert sich die Lage substanziell: die Direktvermarktung wird in der Regel zur Pflicht, der Strom muss über einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet werden.

Daraus folgt: Die EEG-Vergütung ist keine universelle Konstante, sondern ein Wert, der projektspezifisch ermittelt werden muss. Wir prüfen für die geplante Anlagengröße, welche Vergütungs-Klasse zum erwarteten Inbetriebnahmedatum greift, und halten den Wert in der Wirtschaftlichkeitsberechnung als sensitive Annahme.

Vergütungssätze sind ein Wirtschaftlichkeits-Hebel, kein Garant

Aktuelle EEG-Vergütungssätze liegen typischerweise zwischen 6 und 13 Cent pro kWh, abhängig von Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Im Vergleich zum gewerblichen Bezugsstrompreis von 25 bis 35 Cent pro kWh ist die Eigenverbrauch-Wirtschaftlichkeit fast immer deutlich attraktiver. Daraus ergibt sich eine klare Strategie: Anlage so dimensionieren, dass die Eigenverbrauchsquote möglichst hoch ist, und den Einspeise-Rest als zusätzlichen Erlös mitnehmen, nicht als Hauptmotor der Wirtschaftlichkeit.

Wer die EEG-Vergütung als Hauptmotor der Anlage rechnet, wird vom nächsten Novellierungs-Schritt überrascht. Wer Eigenverbrauch als Hauptmotor rechnet, ist gegen Vergütungs-Änderungen robust. Diese Logik prägt unsere Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Pflichten, die in der Praxis Geld kosten

Drei Pflichten sind im Gewerbe relevant: die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die Einhaltung technischer Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit und Wirkleistungsbegrenzung, sowie die Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp. Verstoß gegen Pflichten kann zur Reduzierung oder zum vollständigen Ausschluss der Vergütung führen. Bei größeren Anlagen ist das ein wirtschaftlich relevanter Risiko-Posten.

Wir prüfen die Pflichten im Rahmen der Netzanschluss-Management-Leistung und stellen sicher, dass die Anlage ab Tag eins regelkonform läuft. Ergänzend halten wir die Konfiguration während des Betriebs nach, damit Novellierungen nicht zur überraschenden Vergütungs-Reduktion führen.

Der Rechtsstand wechselt, das Wirtschaftsmodell auch

Strukturelle EEG-Novellen kommen typischerweise alle zwei bis drei Jahre, kleinere Anpassungen oft jährlich oder unterjährig. Jede Novelle kann Vergütungssätze, Schwellenwerte oder Pflichten verändern. Wir kennzeichnen in jeder Wirtschaftlichkeitsberechnung, auf welchem EEG-Stand die Annahmen aufsetzen, und ziehen den aktuellen Stand vor der finalen Investitionsentscheidung nach. Endgültige rechtliche Verbindlichkeit liefert der Gesetzestext auf den offiziellen Bundesportalen oder ein Fachanwalt für Energierecht.

Für Investitionsausschuss-Vorlagen halten wir zusätzlich eine Sensitivitätsrechnung bereit, die zeigt, wie das Ergebnis auf eine fünf- oder zehnprozentige Vergütungs-Reduktion reagiert. So wird das Regulierungsrisiko explizit bezifferbar, statt als diffuse Sorge im Hintergrund mitzuschwingen.

Vorläufige Potenzialeinschätzung. Keine technische Planung, kein verbindliches Angebot und keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Anlagengrößen sind vom EEG betroffen?

Faktisch alle netzgekoppelten PV-Anlagen in Deutschland fallen unter das EEG. Die Bestimmungen variieren nach Anlagengröße: bis 10 kWp gelten einfachere Volleinspeisungs-Modelle, bis 100 kWp sind Mischmodelle aus Eigenverbrauch und Einspeisung üblich, ab 100 kWp besteht in der Regel die Pflicht zur Direktvermarktung. Die genauen Schwellen und Vergütungssätze stehen in der jeweils aktuellen Fassung des EEG.

Wie hoch ist die EEG-Vergütung aktuell?

Die Sätze ändern sich regelmäßig und sind nach Inbetriebnahmedatum und Anlagentyp gestaffelt. Wir prüfen vor jeder Investitionsentscheidung, welche Einspeisevergütung für die konkret geplante Anlage gilt, und halten den Wert in der Wirtschaftlichkeitsberechnung als variable Annahme. Die aktuelle Fassung liegt auf gesetze-im-internet.de; die Bundesnetzagentur veröffentlicht ergänzend monatliche Anwendungssätze.

Was bedeutet das EEG für die Investitionsentscheidung?

Die EEG-Vergütung deckelt die Erlöse aus dem Netzverkauf. Eigenverbrauch ist in fast allen Konstellationen deutlich profitabler, weil er teuren Bezugsstrom ersetzt statt zur niedrigeren Einspeisevergütung zu wandern. Wir kalkulieren beide Erlösströme transparent in der <a href="/glossar/wirtschaftlichkeitsberechnung-begriff">Wirtschaftlichkeitsberechnung</a> und zeigen die Sensitivität gegenüber Vergütungs-Änderungen.

Was ändert sich häufig im EEG?

Vergütungssätze pro Anlagengrößen-Klasse, Förderschwellen, Definition begrenzender Anlagengrößen und Bedingungen für die Direktvermarktung. Strukturelle Änderungen kommen alle zwei bis drei Jahre, kleinere Anpassungen jährlich oder unterjährig. Wir aktualisieren projektspezifisch und kennzeichnen Annahmen, die auf vergangene Rechtsstände aufsetzen.

Welche Pflichten haben PV-Betreiber nach EEG?

Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Einhaltung technischer Anforderungen (Fernsteuerbarkeit, Wirkleistungsbegrenzung, Anschlussregeln), bei Anlagen über 100 kWp die Pflicht zur Direktvermarktung. Verstoß gegen Pflichten kann zur Vergütungs-Reduzierung oder zum Vergütungs-Ausschluss führen. Wir prüfen die Pflichten projektspezifisch im Netzanschluss-Management.

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