Bestandsdächer können bei wesentlicher Sanierung unter die Solarpflicht fallen.

Die Solarpflicht trifft nicht nur Neubauten. Auch Bestandsgebäude können in die Pflicht hineinwachsen — typischerweise dann, wenn das Dach grundlegend saniert oder erneuert wird.
Die genaue Definition variiert je nach Verordnung. Wir empfehlen eine frühzeitige Prüfung — am besten parallel zur Sanierungsplanung, damit die PV-Anlage gleich technisch und wirtschaftlich mitgedacht werden kann.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden oder juristische Fachberater.
Finden Sie heraus, wie viel PV-Potenzial in Ihrem Unternehmensstandort steckt und machen Sie sich nachhaltig unabhängig von steigenden Stromkosten.